deine Wand dein Stil

Offenlegung und Nutzungsbedingungen


Name des Einzelunternehmers: Leinenbild, Eingetragenes Einzelunternehmen

Inhaber: Mag. Ildiko Zay

Tel: +43 660 2272 533

E-mail:zay@leinenbild.at

Unternehmensgegenstand des eingetragenen: Einzelunternehmens

Design/Industrial Design

UID-Nr

Firmensitz Sitz : 9210 Pörtschach am Wörthersee, Am Hügel 4

Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation

Mitglied der WKÖ, WKNÖ

Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leinenbild.at personalisierte Leinwandbilder Design/Herstellung,


Inhaberin Ildiko Zay, Am Hügel 4, 9210 Pörtschach am Wörthersee,


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB bezeichnet) gelten für sämtliche von frau Ildiko Zay, Inhaberin der Leinenbild im Folgenden als Leinenbild bezeichnet) im Rahmen seines Unternehmens abgeschlossenen Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte. Die Leinenbild kontrahiert mit ihren Vertragspartnern ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB, deren Inhalt somit als Vertragsbestandteil sämtlicher von der Leinenbild abgeschlossenenVerträge und Rechtsgeschäfte anzusehen ist. Die Bestimmungen der AGB von Vertragspartnern der Leinenbild gelten für solche Verträge nur insoweit, als diese nicht im Widerspruch zu den nachstehenden Bestimmungen dieser AGB stehen oder im Falle, dass deren Wirksamkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, mündliche Nebenabsprachen der Bestätigung, wobei von diesem Formerfordernis nur unter Einhaltung der Schriftform abgegangen werden kann.

2. Zahlungsbedingungen:

Sämtliche von der Leinenbild in Angeboten genannten Preise verstehen sich, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich festgehalten wird, exklusive dergesetzlichen Umsatzsteuer schriftlichen. Leinenbild ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes eine Anzahlung bis zu 30% der Bruttoauftragssumme zu verlangen.

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind Forderungen der Leinenbild unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen, wobei Skontoabzüge unzulässig sind.Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der Leienenbild.at als geleistet.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist Leienenbild.at berechtigt, Verzugszinsen von 9,2% Punkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen, wobei jenerBasiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend ist.

Leinenbild ist zudem berechtigt im Falle eines Zahlungsverzuges als Entschädigung für Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von€ 40,-- zu fordernund darüberhinausgehende nachgewiesene lnkassospesen vom Schuldner ersetzt zu begehren.

Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

Leinenbild ist berechtigt, Rechnungen an eine vom Vertragspartner bekanntgegebene E-Mailadresse zu senden und verzichtet der Vertragspartner bei Übermittlung einer Rechnung per E-Mail auf die Zusendung einer solchen im postalischen Weg oder via Telefax, welche Verzichtserklärung von Leienenbild.at angenommen wird. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass per

E-Mail zugesandte Post an ihn ordnungsgemäß von ihm empfangen werden kann.


3.Vertragsabschluss und Leistungsfristen:

Alle Angebote der Leinenbild sind freibleibend. Die Annahme erteilter Aufträge erfolgt ausschließlich durch die Ausstellung einer schriftlichen Auftragsbestätigungoder durch Beginn der Auftragsausführung.

Leinenbild ist verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, sobald der Vertragspartner seine Verpflichtungen, die zur Ausführung der Leistungen von Leinenbild erforderlich sind, erfüllt hat, insbesondere Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erbracht hat und eine allenfalls gemäß Punkt 2.dieser AGB vorgesehene Anzahlung geleistet hat.

Leinenbild ist berechtigt, vereinbarte Termine und Lieferfristen, um bis zu eine Woche zu überschreiten, ohne dass der Vertragspartner daraus Verzugsfolgen ableiten kann. Zeiträume des Verzuges des Vertragspartners mit eigenen Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen sowie der Leistung einer Anzahlung im Sinne des vorstehenden Absatzes werden dabei nicht mitgerechnet. Nach Ablauf dieser Frist hat der Vertragspartner das Recht, unter Setzung einer mindestens einmonatigen Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.


4.Auslieferung und Versand:

Sofern im Rahmen der Erfüllung von Vertragsverhältnissen von Leinenbild Waren an den Vertragspartner ausgeliefert werden, werden diese so sorgfältigverpackt, dass bei normaler Behandlung durch den Transportträger eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Transportschäden jeglicher Art sind demSpediteur/Frächter/Botendienst und der Leinenbild unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sichtbare Beschädigungen müssen bereits anlässlich derWarenübernahme am Lieferschein vom Vertragspartner vermerkt werden. Erhält Leinenbild am Liefertag keine Schadensmeldung zugestellt, gelten Schädenerst als nach der Auslieferung entstanden.

Der Versand von Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von Leinenbild getragen werden oder die Auslieferung durch Angestellte von Leinenbild erfolgt. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen werden mit gewöhnlicher Briefpost zurückgeschickt, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.

Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Porto, Versandkosten und Verpackungskosten gehenzu Lasten des Kunden.


5.Produktionsbedingte Mehr- und Minderlieferungen:

Sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung in Schriftform getroffen wird, ist der Vertragspartner verpflichtet, produktionsbedingte Mehr- und Minderlieferungen bis zum Ausmaß von 10% des Auftragsvolumens zu akzeptieren, wobei sich der Honoraranspruch von Leinenbild entsprechend des Ausmaßes der Mehr- oder Minderlieferung erhöht oder reduziert. Eine ausschließlich produktionsbedingte Minderlieferung bis zu 10% des Auftragsvolumens wird - mangels ausdrücklicher gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung - jedenfalls als vereinbarungskonforme Leistungserbringung angesehen und begründet keinerlei Gewährleistungsansprüche.

6.Eigentumsvorbehalt:

Alle von Leinenbild gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Leinenbild. Erfolgt die Zahlung mittels Scheck oder Wechsel, tritt der Übergang des Eigentumsrechtes erst nach Einlösung des Schecks oder Wechsels ein.

Sollten Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt übergebene Ware insbesondere im Exekutionswege zugreifen wollen, hat der Vertragspartner auf das Fremdeigentum hinzuweisen und Leinenbild.at unverzüglich zu verständigen.

Der Vertragspartner darf über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht verfügen, diese insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder leih-oder mietweise weitergeben.

Bei unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren kommt es zum Gefahrenübergang frühestens nach der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche von Leinenbild, sodass der Vertragspartner das volle Risiko für die unter Eigentumsvorbehalt übergebene Ware, insbesondere das Risiko des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung trägt.


7.Rücktrittsrecht:

Jede schwerwiegende Vertragsverletzung des Kunden berechtigt Leinenbild zum Vertragsrücktritt. Insbesondere ist Leinenbild zurückzutreten:

- Annahmeverzug des Vertragspartners

- Zahlungsverzug des Vertragspartners

- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines Konkursantrages mangels Vorliegens eines kostendeckenden Vermögens

- Bemühungen des Vertragspartners um Herbeiführung eines außergerichtlichen Ausgleiches mit seinen Gläubigern


8.Gewährleistung und Schadenersatz:

Der Vertragspartner hat die Leistung von Leinenbild unverzüglich nach der Übernahme auf Mängel zu untersuchen und allfällige Mängel Leinenbild unverzüglichanzuzeigen. Handelt es sich um ein unternehmensbezogenes Geschäft, führt das Unterlassen der Anzeige zum Verlust der Ansprüche des Vertragspartners aufGewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache. Der Vertragspartner hat der Leinenbild die Möglichkeit einzuräumen, eine sofortige Überprüfung und Bearbeitung der Mängelrüge vorzunehmen und zu diesem Zweck sämtliche für die Beurteilung des Mangels erforderlichen Unterlagen Haas Werbetechnik zur Verfügung zu stellen sowie auf Verlangen die reklamierte Ware an die Leinenbild zu retournieren.

Macht der Vertragspartner bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Fälligkeit oder Kontrast, bestimmt Leinenbild diese Eigenschaften nach eigenem Ermessen. Farbveränderungen bei Sonderfarben, Leuchtfarben oder Pastelltönen sind dabei unvermeidlich. Über Wunsch desVertragspartners können Testdrucke angedruckt werden, welche jedoch gesondert in Rechnung gestellt werden dürfen. Technisch bedingte Farbveränderungengeltend jedenfalls nicht als Mangel der Leistungen von Leinenbild.

Vertragliche Schadenersatzansprüche von Kunden, die als Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen sind, sind -soweit es sich nicht um den Ersatz eines Schadens an der Person handelt - beschränkt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Fehlhandlungen von Leinenbild.

Vertragliche Schadenersatzansprüche von Personen, die nicht als Konsumenten anzusehen sind, sind in allen Fällen beschränkt auf Fälle vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Fehlhandlungen von Leinenbild. Leinenbild übernimmt keine über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehenden Garantien, insbesondere werden keine Garantiezusagen der Lieferanten von Leinenbild in deren eigenes Versprechen übernommen

9. Kostenvoranschläge:

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Eine Gewähr für deren Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Sollten sich nach der Auftragserteilung Erhöhungen gegenüber der in einem Kostenvoranschlag veranschlagten Kosten um mehr als 15% ergeben, wird Leinenbild den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Bei Kostenüberschreitungen bis zu 15% gegenüber einem Kostenvoranschlag ist eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners nicht erforderlich und ist Leinenbild berechtigt, diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen.

Kostenvoranschläge sind entgeltlich, wobei Leinenbild berechtigt ist, ein dem mit der Vorbereitung und Erstellung des Kostenvoranschlages angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen. Im Falle der Auftragserteilung wird jedoch das Entgelt für den Kostenvoranschlag auf den Werklohn von Leinenbild angerechnet.


10.Datenschutz, Adressenänderungen und Urheberrecht:

Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten von Leinenbild automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer oder Telefaxnummer an Leinenbild bekanntzugeben, solange das bestehende Schuldverhältnis noch nicht vollständig erfüllt ist. Unterlässt der Vertragspartner diese Mitteilung, gelten Erklärungen von Leinenbild an den Vertragspartner als zugegangen, sofern sie an die vom Vertragspartner bekanntgegebene Anschrift verschickt werden.

Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen das geistige Eigentum von Leinenbild. Der Vertragspartner erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzung- oder Verwertungsrechte, sofern nicht eine ausdrückliche anderslautende gegenteilige Vereinbarung in Schriftform getroffen wird. Für Verstöße des Vertragspartners gegen diese Bestimmung gilt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages bzw. der Bruttoauftragssumme als vereinbart. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt Leinenbild vorbehalten.

11.Kennzeichnung:

Leinenbild ist berechtigt auf allen Werbemitteln in branchenüblicher Weise auf Leinenbild hinzuweisen, insbesondere durch einen Verweis auf die Website von Leinenbild www.leinenbild.at, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Leinenbild ist weiters vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufes durch den Vertragspartner dazu berechtigt, auf seinen eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website auf zu einem Vertragspartner bestehende oder früher bestehende Geschäftsbeziehungen hinzuweisen (Referenzhinweis).

12.Erfüllungsort:

Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens von Leinenbild, somit Am Hügel 4, 9210 Pörtschach am Wörthersee.

13.Rechtswahl und Gerichtsstand:

Es gilt die Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-KA als vereinbart.

Zur Entscheidung hinsichtlich aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das in 9020 Klagenfurt sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.